Gutscheinbedingungen

Kostenpflichtiger übertragbarer Geschenkgutschein

  • Der Gutschein kann unter www.baby-store24.com oder im Store in der Konrad-Adenauer-Straße 17, 97215 Uffenheim eingelöst werden.
  • Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
  • Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
  • Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
  • Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
  • Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
  • Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 Unentgeltlicher übertragbarer Aktionsgutschein (u.a. Online Codes | Aktionen)

  • Der Gutschein kann bis zum Tag der Aktion unter www.baby-store24.com oder im Store in der Konrad-Adenauer-Straße 17, 97215 Uffenheim eingelöst werden.
  • Der Gutschein gilt nicht für alle Produkte, sofern diese nicht separat von einer Gutscheineinlösung ausgeschlossen sind.
  • Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
  • Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
  • Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet.
  • Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
  • Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
  • Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.